TOP 7 – Teilnahme an der 22. Bündelausschreibung Strom für den Zeitraum vom 01.01.2024 – 31.12.2026

Die Ratsmitglieder sprachen sich für eine Teilnahme an der 22. Bündelausschreibung Strom für den kommunalen Strombedarf für 2024 bis 2026 aus und entschieden bei einer Enthaltung, auch künftig weiterhin Normalstrom zu beziehen. 

(Erstellt am 10. Februar 2023)