TOP 6 – Grundsatzbeschluss zur Einrichtung eines Jugendgemeinderats nach § 41a GemO
Mit einer Mehrheit von acht Stimmen bei fünf Gegenstimmen und einer Enthaltung plädierten die Mitglieder des Gemeinderats dafür, nicht sofort einen Jugendgemeinderat zu installieren, sondern vor dessen Einführung eine Jugendversammlung durchzuführen. Nur wenn unsere jüngeren Gemeindemitglieder Interesse zeigen und dies ausdrücklich bekunden, soll anschließend in Hambrücken ein Jugendgemeinderat geschaffen werden.
(Erstellt am 10. Februar 2023)