Öffentliche Bekanntmachung gem. § 33 Abs. 6 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg
Die Gemeinde Hambrücken erstellt bis Mitte nächsten Jahres ihre erste kommunale Wärmeplanung. Mit deren Erstellung gem. § 27 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg
(KlimaG BW) wurde die Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe GmbH mit Sitz in Bretten beauftragt.
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