Umwelt

Auf der Homepage der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg „LUBW“ können Sie herausfinden, ob Ihr Grundstück z.B. im Landschaftsschutzgebiet liegt:

http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/index.xhtml?pid=.Natur%20und%20Landschaft.Natura%202000

Landschaftspflege


Hier können Sie wichtige Informationen zum Thema Landschaftspflege, wie z.B. Heckenpflege erfahren:

https://fachdokumente.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/5176/?COMMAND=DisplayFZG&FIS=200&OBJECT=5176&MODE

Informationsblätter für Flächeneigentümer und Bewirtschafter

Infoblatt (3,5 MiB)
FFH-Mähwiesen (261 KiB)
Infos zum Grundstückskauf (206 KiB)

Baumfällmaßnahmen in Hambrücken, Stand 07.09.2022

Die Gemeinde Hambrücken lässt alle öffentlichen Bäume im Ortsgebiet regelmäßig von einem Baumsachverständigenbüro überprüfen. Durch Stürme, Pilzbefall, Unterspülungen bpsw. entlang von Bächen oder auch Trockenschäden,
können Bäume in ihrer Standhaftigkeit gefährdet sein oder zu Astbrüchen neigen. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit kann es sein, dass Baumschnitt- oder Fällmaßnahmen auch während der Brutzeit (März - September) durchgeführt werden müssen.
Da unsere Baumfällmaßnahmen transparent und nachvollziehbar für die Bürgerinnen und Bürger Hambrückens sein sollen, werden in der nachfolgenden Tabelle seit dem 07.09.2022 alle geplanten Maßnahmen (ausgenommen sind Pflegeschnitte) angekündigt:

Maßnahmentabelle (8 KiB)

Baumschnitt

Alle aktuellen Baumschnittkurstermine sowie andere nützliche Informationen zum Thema Baumschnitt finden Sie auf der Homepage des Obst- und Gartenbauverein Heidelsheim:
https://ogv-heidelsheim.de/news/

Gemeinde Hambrücken übernimmt künftig keine Mulcharbeiten auf Privatgrundstücken

Die Pflege von unbebauten Grundstücken obliegt den jeweiligen
Eigentümern. Über die Gemeinde Hambrücken konnte man in den vergangenen Jahren sein privates Grundstück mulchen lassen. Hier wird durch die Gemeinde eine Leistung Dritter übernommen. Dies kann mit Einführung der Umsatzsteuerpflicht ab 2022 nicht mehr angeboten werden.
Wir bitten Sie deshalb, bereits jetzt nach einem geeigneten Unternehmen oder nach einer Privatperson zu suchen, die die Pflege Ihres Grundstücks ab 2022 übernimmt.
 
Folgende Firmen stehen hierfür u.a. zur Verfügung:

Scholl aus Graben-Neudorf, Tel. 07255/9006250
Armin Zimmerer aus Waghäusel, Tel. 0172/06340221
Simon Haag aus Waghäusel, Tel. 0160/92580203
 
Wir weisen darauf hin, dass es sich hier um eine rein privatrechtliche Materie handelt, für welche die Gemeinde als Ortspolizeibehörde keinerlei Eingriffsmöglichkeiten hat. Um jedoch zu vermeiden, dass es zu nachbarschaftlichen Streitigkeiten kommt, appellieren wir an alle Eigentümer*innen von unbebauten Grundstücken und nicht bewirtschafteten Hausgärten, jährlich eine Mindestpflege durchzuführen. Empfehlenswert ist, die Grundstücke einmal im Jahr, am besten kurz vor dem Ausflug des Unkrautsamens zu mähen.
Mit dieser Mindestpflege wird man zum einen den Belangen des Naturschutzes und zum anderen den Interessen des Nachbarn gerecht.
 
Fachbereich Bauen und Umwelt
 

Heizen mit Holz

Hinweise für das Heizen mit Holz finden Sie auf folgendem Flyer. (1,2 MiB)

Müll im Wald schadet allen 

 
PEFC
PEFC ist die größte Institution zur Sicherstellung nachhaltiger Waldbewirtschaftung durch ein unabhängiges Zertifizierungssystem. Holz und Holzprodukte mit dem PEFC-Siegel stammen nachweislich aus ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltiger Forstwirtschaft. PEFC Deutschland e.V. wurde 1999 gegründet und entwickelt die Standards und Verfahren der Zertifizierung, stellt der Öffentlichkeit Informationen bereit und vergibt die Rechte am PEFC-Logo in Deutschland. PEFC ist in Deutschland das bedeutendste Waldzertifizierungssystem: Mit über acht Millionen Hektar zertifizierter Waldfläche sind bereits rund drei Viertel der deutschen Wälder PEFC-zertifiziert.

Flyer (4,3 MiB)