Ihre Feier / Trauung im Wald

Reservierung über das Bürgerbüro

Die Grillhütte bietet auf 188 m2 überdachter Fläche Platz für ca. 50 Personen. In Verbindung mit der Feuerstelle, der Küche sowie den vor Ort vorhandenen Toiletten bietet diese Einrichtung ideale Rahmenbedingungen für öffentliche wie private Veranstaltungen.

In unmittelbarer Nähe zur Grillhütte befindet sich der Walderholungspark / Vogelpark sowie der großzügig angelegte Waldspielplatz. Zudem grenzen der neu eingerichtete Biodiversitätspfad sowie der Waldkindergarten an. Die Grillhütte kann telefonisch oder per E-Mail über das Bürgerbüro der Gemeinde Hambrücken angemietet werden.      Hier erhalten Sie auch nähere Informationen (Tel. 07255/7100-71, E-Mail: grillhuette@hambruecken.de). 

Die Benutzung der Feuerstelle darf nur mit vorheriger Genehmigung des Bürgermeisteramtes erfolgen. Außerdem weisen wir darauf hin, dass im Falle großer Waldbrandgefahr durch Allgemeinverfügung des Landratsamts Karlsruhe die Benutzung der Grillhütte untersagt werden kann und in diesem Fall bereits erteilte Terminzusagen zurückgenommen werden müssen.  

Die Grillhütte wird nur in den Monaten Mai bis September vermietet. Eine Buchung gilt jeweils ab 10 Uhr bis 10 Uhr des folgenden Tages. Die Grillhütte einschließlich der Außenanlage ist nach Abschluss der Veran¬staltung wieder in einen ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zu versetzen.

Die Grillhütte dient ausschließlich der Naherholung. Partys oder ähnliche Veranstaltungen sind verboten. Im Interesse der Anwohner/-innen sind sämtliche Musikwiedergaben, das heißt Live-Musik und die Benutzung von elektrischen Musikanlagen, auf dem Gelände der Grillhütte ganztägig verboten.

Mietgegenstand wird
 
- die Grillhütte mit Pavillon 
- die Küche inklusive Elektrogeräte (Geschirr u.a. nicht vorhanden)
- separate Toiletten                                                                                                           
- die Feuerstelle 

Die Benutzungsentgelte richten sich nach der Entgeltordnung für die Überlassung der Grillhütte. Entgelte werden für auswärtige und einheimische Mieter*innen in unterschiedlicher Höhe erhoben.

Nutzungsentgelte für die Grillhütte pro Tag:
       
  Mieter*innen sowie Gruppen/Vereine aus Hambrücken:   75,00 €  
  Auswärtige Mieter*innen sowie auswärtige Gruppen/Vereine: 150,00 €  
  Standesamtliche Trauungen für Mieter*innen aus Hambrücken:   75,00 €  
  Standesamtliche Trauungen für auswärtige Mieter*innen: 150,00 €  
  Schulklassen sowie Kindergartengruppen aus Hambrücken (auch GMS):       entgeltfrei  
  Auswärtige Schulklassen und Kindergartengruppen: 150,00 €  
  Auswärtige Schulklassen und Kindergartengruppen, denen Kinder aus Hambrücken angehören:   75,00 €  
  Einrichtungen für Behinderte:                                                                            entgeltfrei  
  Inhaber*innen eines Karlsruher-Passes zahlen die Hälfte des oben genannten Nutzungsentgeltes.     
       

Planenbenutzung: 10,00 €
Strom je kWh: 0,50 €
Wasser je Kubikmeter: 3,50 €
 
Strom und Wasser zusammen jedoch mindestens 5,00 € (gilt auch bei Entgeltfreiheit)                                      

Rücktritt von einer bestätigten Buchung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 10,00 € Verwaltungsaufwand. 
Rücktritt von einer bestätigten Buchung ab 13 Tage vor Veranstaltungsbeginn:  25,00 € Verwaltungsaufwand.  

Entstehen und Fälligkeit des Entgeltes:
Der Anspruch auf Zahlung des Nutzungsentgelts entsteht mit Unterzeichnung des Vertrages und wird mit Zugang der Rechnung (nach der Veranstaltung) zur Zahlung fällig.