Aus dem Gemeinderat

Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet am Dienstag, 23.05.2023 um 19.00 Uhr im Forum der Pfarrer-Graf-Schule statt.
Auf der Homepage der Gemeinde stehen den interessierten Bürgerinnen und Bürgern unter www.hambruecken.de/Ratsinfo alle Sitzungsvorlagen nebst Anlage zur Einsichtnahme bereit.

Tagesordnung:
Öffentlicher Teil Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner 1. Vorstellung der Kriminalstatistik 2022 für Hambrücken 2. Gründung der Projektentwicklungsgesellschaft Regionaler Wärmeverbund GmbH & Co. KG als zentraler Baustein der regionalen Wärmewende im Landkreis Karlsruhe zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes zeozweifrei 2035 3. Übertragung von nicht ausgeschöpften Auszahlungsermächtigungen ins Haushaltsjahr 2023 4. Bekanntgabe der in letzter nichtöffentlicher Sitzung am 25.04.2023 gefassten Beschlüsse. 5. Bekanntgaben, Anfragen, Wünsche

Um was es geht. Die Themen im Schnelldurchlauf!

TOP 1
Vorstellung der Kriminalstatistik 2022 für Hambrücken
Der Leiter des Polizeireviers Philippsburg, Herr Schweitzer, wird die Daten der Kriminalstatistik 2022 für Hambrücken erläutern und für Rückfragen aus dem Gemeinderat zur Verfügung stehen.

TOP 2
Projektentwicklungsgesellschaft Regionaler Wärmeverbund GmbH & Co. KG als zentraler Baustein der regionalen Wärmewende im Landkreis Karlsruhe zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes zeozweifrei 2035
Jonas Wilke, als bei der UEA zuständiger Ansprechpartner, hat das Gremium bei der letzten Gemeinderatssitzung am 25.04.2023 unter anderem über die Vorteile und Auswirkungen eines Beitritts zur Projektentwicklungsgesellschaft (bestehend aus 14 Kommanditisten, darunter auch verschiedene Kommunen) informiert. Der Gemeinderat entscheidet nun über die Kommanditbeteiligung in Höhe von EUR 32.000,- an der Projektentwicklungsgesellschaft Regionaler Wärmeverbund GmbH & Co. KG als zentraler Baustein der regionalen Wärmewende im Landkreis Karlsruhe zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes zeozweifrei 2035.

TOP 3
Übertragung von nicht ausgeschöpften Auszahlungsermächtigungen ins Haushaltsjahr 2023
Gemäß § 21 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) können nicht ausgeschöpfte Haushaltsansätze – ohne nochmalige Veranschlagung – auf das kommende Haushaltsjahr übertragen werden.
Der Gemeinderat berät über die Übertragung der nicht ausgeschöpften Auszahlungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2022 ins Haushaltsjahr 2023. Hierbei handelt es sich ausschließlich um investive Auszahlungen für größtenteils begonnene, aber noch nicht abgeschlossene bzw. in 2022 noch nicht durchgeführte Maßnahmen.