Einrichtung eines Gemeindevollzugsdienstes in Kooperation mit der Gemeinde Ubstadt-Weiher
Bereits in seiner Sitzung am 24.11.2020 beschloss der Gemeinderat auf Vorschlag der Gemeindeverwaltung mehrheitlich, unter gewissen Bedingungen in Kooperation mit der Gemeinde Ubstadt-Weiher einen Gemeindevollzugsdienst einzurichten.
Dieser soll der Gemeinde Hambrücken mit 0,5 AKA zur Verfügung stehen. Dies wurde nunmehr in der Sitzung am 15.12.2020 bekannt gegeben.
(Erstellt am 18. Dezember 2020)