DEIN TICKET ZUM MITMACHEN! – Wir sind dabei!
Ab sofort sind der Karlsruher Pass sowie der Karlsruher Kinderpass bei uns im Bürgerbüro erhältlich!
Deine Chance Neues zu entdecken!
Wer erhält einen Karlsruher Pass oder Karlsruher Kinderpass?
Bezugsberechtigte sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Sozialregion Karlsruhe, die folgende Leistungen erhalten:
Arbeitslosengeld II
Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung (Leistungen nach SGB II, SGB XII)
Wohngeld
Kinderzuschlag
Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes
Sowie Personen oder Familien mit geringem Einkommen, die keine Sozialleistungen erhalten. Hier wird eine Berechnung des Anspruchs vorgenommen.
Den Karlsruher Kinderpass gibt es auch für folgende Kinder:
mit einer Schwerbehinderung Pflegekinder Kinder aus Familien mit fünf und mehr minderjährigen Kindern
Was bringt mir der Karlsruher Pass bzw. Karlsruher Kinderpass?
Kostenlose Eintritte
Hier ein paar Beispiele dazu:
Kostenlose Nutzung der Bücherei St. Remigius Hambrücken
Kleinschwimmhalle Bad Schönborn
Naturkundemuseum Karlsruhe
Reptilium in Landau
Kostenloser Stromspar-Check der Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (www.stromspar-check.de, Tel. 0721/48088-16)
Und noch viele mehr!
Ermäßigungen
Hier ein paar Beispiele dazu:
50 % Ermäßigung bei der Nutzung der Grillhütte in Hambrücken
50 % Ermäßigung auf Einzeleintritt und Saisonkarte im Freibad in Graben-Neudorf
Ermäßigung im Freizeitpark Heidesee in Forst
Ermäßigung Zoologischer Stadtgarten
KSC – Kinder bis 16 Jahre Stehplätze Südtribüne S3 und S4 für 5,00 Euro
10 % Ermäßigung auf den Einkauf beim Modehaus Schöpf usw. …