Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 4 – Straßenwesen und Verkehr

Bekanntmachung über Zuschüsse für Kosten von passiven Lärmschutzmaßnahmen an der L556 (Hauptstraße)

Das Regierungspräsidium Karlsruhe stellt Mittel für passive Lärmschutzmaßnahmen (u. a. für Lärmschutzfenster, Schalldämmung von Rollladenkästen und für Schalldämmlüfter in Schlafräumen) in der Ortsdurchfahrt Hambrücken entlang der L556 bereit. Neben einigen Voraussetzungen ist für die Gewährung von Zuschüssen insbesondere die Überschreitung der festgelegten Immissionsgrenzwerte am Tag und in der Nacht durch die vorhandene Lärmbelästigung durch die Landesstraße 556 maßgebend.
Ein Zuschuss für Kosten von passiven Lärmschutzmaßnahmen kann nur auf Antrag gewährt werden und bedarf in jedem Einzelfall einer genauen Überprüfung. Ein Antragsformular ist direkt bei Frau Blum vom Regierungspräsidium Karlsruhe, Tel. 0721/926-3762, rebecca.blum@rpk.bwl.de oder bei der Gemeinde Hambrücken, Fachbereich Bauen und Umwelt, Herrn Karl, Tel. 07255/7100-40, E-Mail: karl@hambruecken.de, erhältlich.
Im ersten Schritt wird durch eine schalltechnische Untersuchung die Lärmbelästigung am betroffenen Gebäude berechnet. Danach wird der Umfang der passiven Lärmschutzmaßnahmen in einer individuellen Objektbeurteilung für jedes betroffene Gebäude ermittelt.
Darüber hinaus ist auch die Prüfung einer Rückerstattung möglich, sollten auf eigene Kosten in den letzten 5 Jahren Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt worden sein. 
 
Wir möchten vorsorglich darauf hinweisen, dass eine Förderung ausgeschlossen ist, wenn das entsprechende Gebäude nach dem 01.04.1974 errichtet worden ist. 
 
Ablauf der Durchführung von passiven Lärmschutzmaßnahmen:
 
1. Antragstellung durch den Eigentümer (nicht Mieter)
2. Schalltechnische Untersuchung für das betroffene Objekt
3. Telefonische Absprache eines Ortstermins für eine Bauaufnahme im Gebäude
4. Haus- oder Wohnungsbegehung und Aufnahme der benötigten Daten für die Erstellung der Objektbeurteilung (ca. 30-60 Minuten)
5. Erstellung der Objektbeurteilung und Zustellung an die Eigentümer
6. Einholung von drei Angeboten örtlicher Fachfirmen durch die Eigentümer und Übersendung zur Prüfung
7. Schriftliche Vereinbarung zur Übernahme von 75 % der Kosten für die genehmigten passiven Lärmschutzmaßnahmen durch die Straßenbauverwaltung
8. Beauftragung der Durchführung der Lärmschutzmaßnahme durch die Eigentümer
9. Erstattung der Kosten nach Vorlage und Prüfung der Originalrechnung an die Eigentümer durch die Straßenbauverwaltung