Gefährdungen durch Baustellen oder Hindernisse im Verkehrsraum

Aus aktuellem Anlass möchten wir folgende Hinweise geben:

Potenziell geht von jeder Baustelle oder jedem Hindernis im Verkehrsraum eine Gefahr aus. Dieser Gefahr soll durch eine entsprechende Absperrung begegnet werden. Zusätzlich muss ein solcher Eingriff in den Verkehr genehmigt sein. Es ist dabei egal, ob es sich um den Fußgänger- oder den KfZ-Verkehr handelt und ebenso gilt das für verkehrsreiche als auch für verkehrsarme Straßen.
Ist die Absperrung nicht vorhanden bzw. fehlerhaft oder fehlt die Genehmigung für diesen Eingriff in den Verkehrsraum, ist der Gefahr nicht ausreichend begegnet worden und aufgrund des Polizeigesetzes Baden-Württemberg muss die Polizei/das Ordnungsamt eingreifen und die Gefahr beseitigen. Der Eingriff bedeutet in der Regel, dass die Baustelle eingestellt wird und/oder das Hindernis entfernt werden muss, ggf. auch in Form einer kostenpflichtigen Ersatzvornahme.
 
Kostenpflichtig können u. a. folgende Personen sein:
Die Person, welche es aktiv verursacht hat, z. B. Baggerführer*inEigentümer*in des z. B. BaggersAuftraggeber z. B. Vorgesetzte(r)/Geschäftsführer*in oder auch Bauherr*in
 
Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren kann zusätzlich oder auch alternativ nennenswerte Kosten verursachen. Sollte jemand zu Schaden kommen, muss man sich auch dafür verantworten, was bei Personenschäden sehr schnell enorme Summen aufruft – ob bei einem solchen Verschulden eine Versicherung zahlt, ist zumindest sehr fraglich.
Daher empfiehlt es sich auch für jede(n) Bauherr*in bei der Auftragsvergabe ein Unternehmen zu wählen, welches sich der Verantwortung bewusst ist und entsprechend der Vorschriften arbeitet.
 
Ordnungsamt