Aufruf zur Hundeanmeldung

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass alle Hundebesitzer ihren Hund steuerpflichtig gemäß Hundesteuersatzung der Gemeinde Hambrücken anzumelden haben.    
Hierzu steht Ihnen auf der Internetseite der Gemeinde Hambrücken ein Formular zur Hundesteueranmeldung zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wenn festgestellt wird, dass ein Hund nicht steuerpflichtig bei der Gemeinde Hambrücken angemeldet ist. 
Gemäß § 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) kann eine solche Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. Für Hundehalter, welche ihrer Meldepflicht bereits nachgekommen sind, ist diese Information gegenstandslos. 
 
Gerne können Hundebesitzer ihren Hund auch persönlich während der Öffnungszeiten der Gemeinde Hambrücken beim Steueramt, Frau Melanie König, Zimmer 11, zur Hundesteuer anmelden. 
 
Für Informationen sowie bei Rückfragen steht Ihnen Frau König gerne zur Verfügung (Tel.-Nr. 07255/710032, E-Mail: koenig@hambruecken.de).
 
Formular „Anmeldung zur Hundesteuer“:

(Erstellt am 27. Oktober 2023)