Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) der Gemeinde Hambrücken vom 26.09.2023

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Hambrücken am 26.09.2023 folgende Satzung beschlossen:


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